Gerichtsurteil gegen Google: Keine Zerschlagung, aber strenge Auflagen im Kartellverfahren
Nach monatelangem Ringen im Rechtsstreit zwischen Google und dem US-Justizministerium (DOJ) gibt es nun ein entscheidendes Urteil. Entgegen der ursprünglichen Forderungen muss der Konzern seine Kernprodukte Chrome und Android nicht abgeben. Dennoch bleibt die Entscheidung ein Einschnitt: Google wird künftig ohne exklusive Verträge auskommen müssen und ist verpflichtet, Suchdaten mit Wettbewerbern zu teilen.
Kein Verkauf von Chrome oder Android
Am 2. September 2025 erklärte Richter Amit Mehta, dass die Forderung nach einer Zerschlagung überzogen sei. In seiner Begründung betonte er, dass Chrome und Android nicht aktiv für wettbewerbswidrige Beschränkungen genutzt worden seien.
Damit scheiterte der Versuch des DOJ, Googles mächtigste Produkte abzuspalten. Noch 2024 hatte die Behörde argumentiert, dass nur ein Verkauf von Chrome oder Android echten Wettbewerb wiederherstellen könne. Diese Option ist nun vom Tisch.
Exklusivdeals gehören der Vergangenheit an
Für Google hat das Urteil dennoch spürbare Konsequenzen. Ab sofort sind exklusive Vereinbarungen mit Partnern wie Smartphone-Herstellern oder Netzbetreibern verboten.
Die wichtigsten Punkte:
- Keine Standard-Deals mehr: Suchmaschinen wie Bing oder DuckDuckGo dürfen nicht länger durch exklusive Voreinstellungen benachteiligt werden.
- Sichtbarkeit bleibt möglich: Google darf Partnern weiterhin Zahlungen für die Platzierung seiner Produkte leisten – allerdings ohne Exklusivität.
- Betroffene Produkte: Das Verbot betrifft Google Search, Chrome, Google Assistant und die Gemini-App.
Diese Regelung soll verhindern, dass Google seine Vormachtstellung durch geschlossene Verträge weiter festigt.

Pflicht zum Teilen von Suchdaten
Neben dem Verbot von Exklusivverträgen gibt es eine weitere Auflage: Google muss Suchanfragen-Daten mit Konkurrenten teilen.
Was das bedeutet:
- Wettbewerber erhalten Zugang zu wertvollen Insights über Nutzerinteraktionen.
- Die genauen Rahmenbedingungen – wie umfangreich oder detailliert die Daten sind – wurden noch nicht festgelegt.
- Für andere Anbieter von Suchmaschinen oder KI-gestützten Tools könnte dieser Zugang eine entscheidende Starthilfe bedeuten.
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Hintergrund: Ein Verfahren mit Signalwirkung
Der Prozess begann 2023, nachdem Google offiziell als Marktbeherrscher eingestuft wurde. Kernpunkt der Debatte waren milliardenschwere Verträge mit Herstellern wie Apple oder Samsung, durch die Google Search voreingestellt war.
Richter Mehta verwies außerdem auf die veränderte Marktsituation durch generative KI. Dienste wie Googles Gemini hätten die Spielregeln der Online-Suche verschoben – ein Aspekt, der auch bei der Urteilsfindung berücksichtigt wurde.
Chrome & Android bleiben bei Google
Google kann seine zentralen Produkte behalten, muss sich aber an neue Spielregeln halten. Ohne exklusive Verträge verliert das Unternehmen eines seiner stärksten Instrumente, um Konkurrenz auszubremsen. Gleichzeitig sorgt die Pflicht zum Daten teilen für zusätzlichen Druck.
Ob diese Maßnahmen den Wettbewerb tatsächlich beleben oder ob Google trotz der Einschränkungen dominant bleibt, wird sich erst in den kommenden Jahren zeigen. Klar ist: Das Urteil markiert einen Wendepunkt im Kampf um fairen Wettbewerb im digitalen Suchmarkt.
Quelle: Android Central